Skip to main content

Bitte keine Werbung einwerfen! – Hinweise zum rechtssicheren Verschicken von E-Mail-Werbung

  • Händlerbund


PDF herunterladen

E-Mail-Werbung juristisch sicher verschicken:

Werbung per E-Mail geht schnell, einfach und kostengünstig. Mit wenigen Klicks ist es möglich, elektronische Postfächer vollzumüllen. Das geht beim guten alten Briefkasten nicht so einfach. Deswegen hat sich der Gesetzgeber zur Werbung per E-Mail ein paar Sonderregeln einfallen lassen. Das Wichtigste vornweg: Aufs Detail kommt es an!

e mail werbung tipps 3 small

Was ist Werbung?

Werbung ist im Grunde der Versuch der Beeinflussung. Der Kunde soll durch die positive Darstellung eines Produktes zum Kauf verführt werden. Unter dem Begriff der Werbung werden alle Handlungen summiert, die der Unternehmer unternimmt, um seinen Absatz zu steigern. Langfristig soll dadurch ein positives Image aufgebaut werden.

Das mit Werbung wirklich alle Handlungen gemeint sind, die der Absatzförderung dienen können, zeigt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Frage nach Bewertung ist Werbung

In diesem Fall hat ein Verkäufer den Kunden in einer Rechnungs-E-Mail um eine positive Bewertung gebeten:

„Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie Ihre Rechnung im PDF-Format. […] Deshalb bitten wir Sie darum, wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, uns für Ihren Einkauf eine 5-Sterne Beurteilung zu geben. […] Zur Bewertung: über folgenden Link einfach einloggen und eine positive 5-Sterne Beurteilung abgeben. […]”

Bereits das stellt eine Werbung dar. Nach Ansicht der Richter (Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17) dient eine solche Kundenzufriedenheitsabfrage zumindest auch dazu, den Kunden an sich zu binden. Beim Kunden würde so der Eindruck erweckt, dass sich der Unternehmer auch nach abgeschlossenem Kauf noch um ihn als Kunde bemühe. Der Unternehmer bringe sich beim Kunden in Erinnerung, was der Kundenbindung diene und eine Weiterempfehlung ermögliche. Damit würde auch für weitere Geschäftsabschlüsse geworben.

Da die Richter die Feststellung trafen, dass es sich bei der Bitte um Werbung handelte, kamen sie folgerichtig dazu, dass es sich um belästigende Werbung handelte. Grund hierfür sind die eindeutigen Regeln aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Regel

e-mail-werbung-tipps-2

In § 7 UWG ist geregelt, wann eine Werbung unzumutbar belästigend und damit unzulässig ist. Absatz Zwei der Norm zählt eine Reihe von Beispielen auf. Liegt eines dieser Beispiele vor, so ist immer von einem belästigenden Werbecharakter auszugehen, und die Richter haben gar keine andere Wahl, als die Werbung für unzulässig zu erklären.

So ist Werbung per E-Mail immer belästigend, wenn vorher keine Erlaubnis des Kunden eingeholt wurde.

Vorausgewählte Check-Box

Mit der Frage, ob eine vorausgewählte Check-Box eine Einwilligung im Sinne dieses Gesetzes darstellt, hat sich das Landgericht München I (Urt. v. 04.06.2018 – 4 HK O 8135/17) beschäftigt.

Während des Bestellvorgangs erschien dem Kunden folgender Text:

„[x] Ja, beraten Sie mich per E-Mail zu Produkten von [anonymisiert], senden Sie mir wertvolle Tipps von Ärzten und Hebammen und aktuelle Rabattaktionen zu Pampers & Co. zu.“ 

Dies stellte keine zulässig eingeholte Einwilligung dar: Eine Einwilligung setzt schon per Definition das Aktivwerden des Kunden voraus, um Werbung zu erhalten. Hier musste der Kunde aber aktiv werden, um keine Werbung zu erhalten.

Die Ausnahme

Ausnahmsweise darf der Händler dem Kunden aber auch Werbung schicken, ohne das dieser vorher eingewilligt hat. Nämlich dann, wenn es sich um die sogenannte Bestandskundenwerbung handelt. Diese stellt unter bestimmten Voraussetzungen keine unzumutbare Belästigung dar:

  • Der Händler hat die E-Mail-Adresse des Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten,
  • der Unternehmer verwendet diese Adresse ausschließlich für Werbung mit Produkten die den bereits bestellten ähneln,
  • der Kunde hat eine Verwendung nicht widersprochen und
  • der Händler weist den Kunden bei jeder Verwendung der E-Mail-Adresse darauf hin, dass der Kunde jederzeit widersprechen kann.

Grund für diese Ausnahme ist, dass der Unternehmer nach dem Verkauf eines Produktes davon ausgehen kann, dass sich der Kunde für weitere Produkte aus der Sparte interessiert.

Ähnliche Waren

Der Verkäufer muss allerdings genau darauf achten, dass er bei dieser Form der Werbung wirklich nur für ähnliche Produkte und Dienstleistungen wirbt. Mit genau diesem Stolperstein hat sich das Landgericht Frankfurt am Main (https://www.dr-bahr.com/news/online-shop-kann-sich-bei-e-mail-werbung-mit-gutscheinen-nicht-auf-ausnahmeregelung-des-7-abs3-uw.html) erst beschäftigt.

Nach einem getätigten Kauf schickte ein Verkäufer folgende E-Mail an den Kunden:

„Sehr geehrter Herr …, seit Ihrem letzten Einkauf ist einige Zeit vergangen. Wir würden uns freuen, Sie wieder einmal in unserem Shop begrüßen zu dürfen. Dafür schenken wir Ihnen einen 5-Euro-Gutschein, den Sie nach Ihren Wünschen in unserem Shop einlösen können. (…) Lösen Sie Ihren Gutschein einfach bei Ihrer nächsten Bestellung bis einschließlich 28.08.2017 ein. (…) Beste Auswahl: Etwa 150.000 Artikel erwarten Sie – alles in nur einem Shop! (…) Ihr Testsieger-Shop: Mehrfach ausgezeichnet für Kundenzufriedenheit (…) Besuchen Sie unser Schnäppchen-Outlet! Hier finden Sie Sonderartikel, Restposten und B-Ware zu besonderen Schnäppchenpreisen. …

Sie erhalten dieses Informationsschreiben als Kunde von … (Kundennummer: …). Falls Sie zukünftig keine Informationen, Ankündigungen von Sonderaktionen oder Gutscheine mehr per Mail von uns erhalten möchten, klicken Sie bitte zum Abmelden hierauf.“

Eine Einwilligung holte er sich dafür nicht ein und berufte sich auf die privilegierte Bestandskundenwerbung. Zu unrecht, befanden die Richter. Die Werbung mittels Gutschein stellt nämlich gerade keine Werbung für ein ähnliches Produkt dar. Vielmehr ist sie eine Einladung, sich durch das komplette Sortiment zu shoppen.

Immerhin hat der Händler korrekt auf das Widerspruchsrecht seines Kunden hingewiesen.

Hinweise für die Werbung per E-Mail

Bei der Werbung mittels E-Mail gibt es ein paar Stolpersteine, die man als Händler dringend beachten sollte. Hält man sich als Online-Händler an ein paar grundlegende Spielregeln (https://www.onlinehaendler-news.de/recht/117-leitlinien-zum-rechtssicheren-versand-von-e-mail-werbung.html), ist E-Mail-Werbung ein gutes und sicheres Mittel, um Kunden langfristig zu binden.

Der Händlerbund hilft!
Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P822#2015 einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl im ersten Jahr. Jetzt informieren!

Über die Autorin

Sandra May schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Titelbild © BillionPhotos.com / Fotolia

Beitragsbild © vege / Fotolia

Beitragsbild © Robert Kneschke / Fotolia

Kommentare

ONMA Werbeagentur Hannover

Der Artikel ist sehr gut gelungen. Gerade in der Zeit der DSGVO ist es wichtig, dass die Werbung juristisch korrekt formuliert wurde. Mit dem Text hast du deutlich gezeigt, was in der Werbung in Ordnung ist und was auf gar keinen Fall gemacht werden darf. Die Ausnahmen hast du ebenfalls sehr gut dargestellt. Das Thema hat momentan eine so große Relevanz, mach weiter so!


Hast du eine Frage oder Meinung zum Artikel? Schreib uns gerne etwas in die Kommentare.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht

Jetzt den SEO-Küche-Newsletter abonnieren

Ähnliche Beiträge

Nützliche Chrome Extensions für die Suchmaschinenoptimierung

Nützliche Chrome Extensions für die Suchmaschinenoptimierung (SEO)

  • SEO-Küche Logo
  • von SEO-Küche
  • 02.07.2024

Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist ein wesentlicher Bestandteil des Online-Marketings, um die Sichtbarkeit einer Website in den Suchmaschinenergebnissen zu verbessern. Die richtige Nutzung von Chrome Extensions kann dabei eine enorme Hilfe sein. Hier sind einige der nützlichsten Chrome Extensions, die Ihnen bei der Optimierung Ihrer SEO-Bemühungen helfen können: 1. MozBar MozBar ist […]

SEO Küche Glossar

Ein Glossar als SEO-Strategie: Warum es so wirkungsvoll ist

  • Oliver Lindner / Gründer und Geschäftsführer
  • von Oliver Lindner
  • 23.06.2024

Die Optimierung der eigenen Website für Suchmaschinen ist eine der zentralen Aufgaben im Online-Marketing. Ein effektives Werkzeug, das dabei oft unterschätzt wird, ist das Glossar bzw. Lexikon. In diesem Beitrag zeigen wir, warum das Erstellen eines Glossars eine kluge SEO-Strategie ist und wie Sie es erfolgreich in Ihre Website integrieren […]

Campixx 2024 Recap

Unser Campixx 2024 Recap

  • christoph pawletko
  • von Christoph
  • 17.06.2024

Das war die Campixx 2024 Die Campixx 2024 ist schon wieder vorbei und für uns ist es Zeit kurz zurückzublicken, oder anders: Unser Campixx 2024 Recap. Die diesjährige Campixx fand im Van der Falk Hotel im Süden Berlins statt. An dieser Stelle können wir schon mal sagen, dass die Location […]

Newsletter Ideen Titelbild

7 Newsletter Ideen: Wie ihr euren E-Mail-Marketing-Erfolg maximiert

  • Nina
  • von Nina Dollhopf
  • 24.05.2024

Tipps für euren Newsletter: So wird euer E-Mail-Marketing effektiver Ein gut durchdachter Newsletter kann nicht nur die Bindung zu bestehenden Kunden stärken, sondern auch neue Kunden gewinnen und den Vertrieb ankurbeln. Hier stellen wir euch innovative Newsletter-Ideen vor, die eure E-Mail-Strategie aufs nächste Level stellen und eure Professionalität unter Beweis […]

So erstellen Sie relevante Inhalte für die gesamte Customer Journey

Relevante Inhalte entlang der gesamten Customer Journey erstellen

  • Oliver Lindner / Gründer und Geschäftsführer
  • von Oliver Lindner
  • 17.05.2024

Ein nahtloses Kundenerlebnis von der ersten Interaktion mit einem potenziellen Kunden bis hin zu allen weiteren Kontaktpunkten zu schaffen, ist das Ziel jedes Unternehmens. Dieses Ideal zu erreichen, erfordert zunächst ein tiefes Verständnis für die Reise, die Kunden durchlaufen, und die Fähigkeit, gezielt und wirkungsvoll mit ihnen zu kommunizieren. Die […]

Sieger SEO-Contest Titelbild 2024

marmato gewinnt SEO-Contest 2024 von Agenturtipp.de

  • christoph pawletko
  • von Christoph
  • 15.05.2024

Der SEO-Contest 2024 von Agenturtipp hat einen Sieger: Die marmato GmbH Nachdem es an den Stichtagen noch teilweise starke Ranking-Veränderungen gab, konnte sich das marmato Team letztlich durchsetzen und den Sieg beim Contest mit nach Hause nehmen. Glückwunsch von uns und natürlich auch an die Zweit- und Drittplatzierten und alle […]