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Quellenangabe bei Bildern: Worauf muss man achten?

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Die Tipps vom Händlerbund:

Bilder werten jede Homepage auf. Selten verfügen die Betreiber von Seiten allerdings über die notwendigen Ressourcen, Bilder selbst zu erstellen. Beliebt ist daher die Verwendung fremder Werke. Hier sollte man allerdings besonders aufmerksam sein, denn einfach so darf man fremde Bilder in den wenigstens Fällen verwenden.

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Das Eigentum am Bild

Bevor es zum eigentlichen Knackpunkt, dem Kennzeichnen fremder Bilder kommt, zunächst ein kleiner Einstieg ins Urheberrecht: Das Urhebergesetz (UrhG) schützt die Rechte des Urhebers. Im Falle von Bildern ist der Urheber zum Beispiel der Fotograf oder Grafikdesigner. Das Urheberrecht entsteht automatisch, muss also anders als das Patent oder die Marke nicht gesondert angemeldet werden.

Ist man Urheber eines Bildes, so kann man anderen ein Nutzungsrecht einräumen. Bei der Erteilung des Nutzungsrechts – auch Lizenz genannt – handelt es sich um einen Vertrag. In diesem Vertrag können Urheber und Nutzer regeln, wie das Bild verwendet werden darf.

Neben der Verfügung des Nutzungsrechts, steht dem Urheber außerdem noch das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft zu. Das bedeutet nix anderes, als das der Urheber bestimmen kann, ob das Bild mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Dies Art der Nennung ergibt sich häufig aus dem Linzenzvertrag.

Lizenz und Urheberbezeichnung

Daraus ergibt sich also zum einen, dass fremde Bilder nicht einfach so verwendet werden dürfen. Zum anderen bestimmt der Urheber, wie und ob er genannt genannt wird. Findet man beispielsweise auf der Seite eines Künstlers oder Fotografen ein Bild, was man gern verwenden möchte, ist es unabdingbar, den Urheber vor der Verwendung zu kontaktieren. Das Bild ohne Nutzungsvereinbarung zu verwenden, ist keine Option. Solch eine Verwendung ist zum einen abmahnfähig und kann zum anderen außerdem auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

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Nutzung von Plattformen

In der Realität wird es aber seltener der Fall sein, dass ein einzelner Urheber angeschrieben wird. Die meisten greifen auf Plattformen wie Shutterstock und Fotolia zurück. Diese haben in ihren Nutzungsbedingungen geregelt, wie der Urheber des Werkes anzugeben ist.

Gemäß den Nutzungsbedingungen verlangt Fotalia zum Beispiel folgende Nennung:

„© Name des Fotografen / Fotolia”

Shutterstock hingegen hätte es gern wie folgt:

„Name des Künstlers/Shutterstock.com“

Das Bildzitat

Doch: Was ist, wenn man über einen Online-Shop berichtet oder ein Instagrammer einen spektakulären Post abgesetzt hat? Viele greifen bei Berichten über solche und ähnliche Sachen auf Screenshots zurück. Dabei wird vom sogenannten Bildzitat Gebrauch gemacht.

Hier gilt es ganz besonders sorgfältig zu arbeiten. Anders als beim Zitieren aus einem Text, wo man im Rahmen des so genannten Kleinzitates kleine Auszüge wortwörtlich unter Angabe der Fundstelle benutzen darf, sieht das beim Bild etwas anders aus: Bei Bildern besteht nämlich gar nicht die Möglichkeit eines Kleinzitates. Um ein Bild zu zitieren, muss man es im Ganzen wiedergeben. Es handelt sich dabei also stets um ein sogenanntes Großzitat.

Großzitate sind per Gesetz grundsätzlich nur für wissenschaftliche Werke zugelassen. Nur in Ausnahmefällen darf ein BIldzitat außerhalb von wissenschaftlichen Werken verwendet werden und zwar dann, wenn die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Das bloße „Schaut mal, wie toll” stellt keinen besonderen Zweck dar. Unterstützt oder belegt das Bildzitat aber die eigenen Ansichten und Gedanken, steht einer Verwendung nichts im Weg. Dabei muss man sich aber die Frage stellen, ob es ausgerechnet dieses Bild sein muss:

Wird über einen bestimmten Post auf Instagram berichtet, der ein urheberrechtlich geschütztes Bild enthält, so kann man freilich nicht irgendeinen anderen Post nehmen. Es muss genau dieser Screenshot sein.

Berichtet man hingegen über das neueste iPhone, muss es kein bestimmtes Bild sein. Man kann jedes beliebige Bild des neuen Handys nehmen. Also muss man entweder ein eigenes Bild machen oder zum Beispiel ein passendes Bild aus einem Stock-Archiv nutzen.

Quellenangabe beim Bildzitat

Auch beim Bildzitat muss der Urheber und die Quelle des Bildes genannt werden. Auf vor allem wissenschaftlich angelegten Seiten findet man häufig Zitiervorschläge.

Bei Bildzitaten aus Online-Quellen bietet sich zur Nennung des Urhebers dessen Name oder Pseudonym und der Link zur Quelle an. Bei Zitaten aus Offline-Quellen müssen ebenfalls alle Angaben gemacht werden, um die Quelle wieder zu finden. Bei einem Buch also Titel, Autor, Auflage und Erscheinungsjahr.

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Fazit

Um die Nennung des Urhebers kommt man bei der Nutzung fremder Bilder nicht herum. Hier muss genau auf die Lizenzvereinbarung geachtet werden. Bei Bildzitaten kommt außerdem zwingend noch die Quelle hinzu. Generell sollte man bei der Verwendung fremder Bilder nicht nur an die rechtlichen Konsequenzen denken: Bilderklau ist auch so keine schöne Sache. Man tritt damit die Leistung anderer schließlich mit Füßen.

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Über die Autorin

Sandra May schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Titelbild © Mediaparts / Fotolia

Beitragsbild © Mediaparts / Fotolia

Beitragsbild © Thomas Reimer / Fotolia

Beitragsbild © M. Schuppich / Fotolia

Kommentare

Eine Frage…was ist mit Banner-Bildern, die man bspw. auf seinen einzelnen Seiten zeigt? Bei euch jetzt das Bild ganz oben mit der Tomaten und den Icons von euch.

Muss ich das dann mit einem © aufs Bild markieren? Oder reicht das auf der Impressum-Seite als Quellenangabe der Bilder?

LG

Tobias Walter

Hallo,
wie ist es bei Fotos für ein Buch?
Der Autor selber hat von Archiven das Recht zur einmaligen Veröffentlichung in einem Buch bekommen und nennt ordnungsgemäß die Quelle.
Der Verleger steuerte Bilder bei, die er zunächst als sein Privateigentum bezeichnete, später im Buch nur als "Sammlung xy" (xy = dritte Person) kennzeichnete. Nachweislich handelt es sich um Werkaufnahmen eines Herstellers, mit ununterbrochener Rechtsnachfolge. Fotos finden sich unter anderem in einem Katalog der Firma, welcher im Staatsarchiv hinterlegt ist.

Der Verleger wie auch der Sammlungsbesitzer nennen die Herkunftsquellen nicht.

Danke für eine Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Hi Jannik und Tobias,
wie das Copyright im konkreten Fall angegeben werden muss, lässt sich leider nicht pauschal beantworten: Es kommt entscheidend auf die Lizenzvorgaben des Urhebers bzw. Lizenzgebers an. Dieser kann z.B. eine Nennung des Urhebers direkt auf dem Bild erforderlich machen oder die Nennung in einem Impressum ausreichen lassen. Bei bestimmten Lizenzen ist z.B. auch die Angabe eines Codes notwendig.
Inwiefern eine entsprechende Angabe umgesetzt werden muss, sollte daher mit dem jeweiligen Lizenzinhaber besprochen oder im konkreten Einzelfall rechtlich beurteilt werden.

Wie verhält sich das nun eigentlich beim klassischen Blog und einer evtl. Vermarktung? Beispiel: Ich schreibe einen Mangablog, in dem ich einzelne Mangas, Mangareihen und Anime vorstelle. Muss ich in dem Fall nochmal genauer auf das Cover eingehen und die entsprechenden Quellen separat benennen, wenn ich beispielsweise Band 1 abbilden will oder eine Illustration als Artikelbild verwende? Oder reicht es dann aus den Zeichner, das Jahr und die Veröffentlichung zu nennen, wie beim klassischen Sprachzitat? Und wenn ich die jeweiligen Artikel im E-Book-Format noch einmal vermarkte verhält es sich genauso?

Hallo Claudia,
es gibt zwei mögliche Lösungsansätze, um Cover in Rezensionen zu verwenden:

1) Wird ein Cover fotografiert, handelt es sich grundsätzlich um eine Vervielfältigung die der Erlaubnis des Urhebers bedarf. Ein Cover ohne die Erlaubnis zu verwenden, kann also auch in einer Rezension zu einem rechtlichen Konflikt führen. In diesem Fall bestimmt der Urheber, wie und wo er genannt werden möchte. Er legt auch fest, ob die Vervielfältigung überhaupt in einem E-Book verwendet werden darf.

2) Ein Schlupfloch könnte das Zitatrecht sein: Bilder können grundsätzlich zitiert werden; allerdings darf dies nur geschehen, wenn man sich ausführlich mit der Covergestaltung auseinandersetzt. In diesem Fall muss, wie bei einem Zitat üblich, eine Quellenangabe erfolgen. Bei Büchern bedeutet in der Regel: Verlag, Autor, Titel, Erscheinungsjahr, Auflage, Seite. Die Quellenangabe muss nicht zwangsläufig an dem Bild selber stehen. Hier darf auch mit Fußnoten gearbeitet werden. Wichtig ist nur, dass die Angabe von Lesern leicht gefunden wird und nachvollziehbar ist.


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